Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm
Mindestalter: | 16 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Theorie + Praxis |
Prüfung: |
Theorie + Praxis |
Krafträder mit einer Leistung von maximal 35kW (48PS)
Mindestalter: | 18 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Theorie + Praxis |
Prüfung: | Theorie + Praxis |
Eingeschlossene Klassen: | A1 und M |
Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung.
Mindestalter: | 24 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Theorie + Praxis |
Prüfung: | Theorie + Praxis |
Eingeschlossene Klassen: | A1 und M |
Wir nehmen die Aufstiegsprüfungen von A1 auf A2 und von A2 auf A ab.Es müssen jeweils zwei Jahre zwischen der Fahrprüfung der der Aufstiegsprüfung liegen.
Seit Dezember 2016 dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis A2 nur Motorräder fahren, die offen maximal 70 kW haben. Beispiel: Yamah FZ 6 ist noch erlaubt.
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t. Ein Anhäger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750kg beträgt, darf immer mitgeführt werden.
Mindestalter: | (BF 17 Jahre) 18 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Theorie + Praxis |
Prüfung: | Theorie + Praxis |
Eingeschlossene Klassen: | AM und L |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
Ein typische Kombination für BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.
Mindestalter: | 18 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Praxis |
Prüfung: | Praxis |
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Klasse B196
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Mindestalter: 25 Jahre, 5 Jahre Vorbesitz Klasse B
Ausbildung: 4x90 Minuten Theorie; 5x90 Minuten Praxis
Prüfung: nur Fahrerschulung, bei erfolgreicher Teilnahme Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung
Achtung: Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!
|
Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 40 km/h (mit Anhänger max. 25km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.
Mindestalter: | 16 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Theorie |
Prüfung: | Theorie |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Mindestalter: | 15 Jahre |
---|---|
Ausbildung: | Theorie + Praxis |
Prüfung: | Theorie + Praxis |