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Fahrschule Geißler

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Führerscheinklassen

Klasse A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm 

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung:

Theorie + Praxis

 

Klasse A2

Krafträder mit einer Leistung von maximal 35kW (48PS)

 

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M

 

Klasse A

Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung.

 

Mindestalter: 24 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M

 

Wir nehmen die Aufstiegsprüfungen von A1 auf A2 und von A2 auf A ab.Es müssen jeweils zwei Jahre zwischen der Fahrprüfung der der Aufstiegsprüfung liegen.

Seit Dezember 2016 dürfen Inhaber der Fahrerlaubnis A2 nur Motorräder fahren, die offen maximal 70 kW haben. Beispiel: Yamah FZ 6 ist noch erlaubt.

 

Klasse B/ Schlüsselzahl B197 (Automatikregelung)

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t. Ein Anhäger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750kg beträgt, darf immer mitgeführt werden.

 

Mindestalter: (BF 17 Jahre) 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen.
Ein typische Kombination für BE ist ein PKW mit Pferdeanhänger.

 

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis

Vorbesitz der Klasse B erforderlich

 

Klasse B196

 

 

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

 

          Mindestalter: 25 Jahre, 5 Jahre Vorbesitz Klasse B

 

          Ausbildung:  4x90 Minuten Theorie; 5x90 Minuten Praxis

 

          Prüfung:  nur Fahrerschulung, bei erfolgreicher Teilnahme Ausstellung                                      einer Teilnahmebescheinigung

 

             Achtung: Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!

 

 

Klasse L

Für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 40 km/h (mit Anhänger max. 25km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.

 

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie

 

Klasse AM:  Neu: Mindestalter 15 Jahre

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

 

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis

 

 

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