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Begleitetes Fahren mit 17

 

Seit dem 1. Oktober 2006 läuft auch in Hessen der Modellversuch "Begleitetes Fahren". Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

 

Begleitperson

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)
  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

So geht's:

  • Frühstens mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen
  • Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen
  • Maximal 1 Monat von dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen
  • Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begeleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden
  • Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
  • Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
  • Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
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